LSHD-RLP

Der Luftschutzhilfsdienst in Rheinland-Pfalz


Willkommen

Am 09.Oktober 1957 wurde mit dem Inkrafttreten des „Ersten Gesetzes über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (1.ZBG)“ der Wiederaufbaues eines zivilen Luftschutzes festgelegt. Der Luftschutzhilfsdienst (LSHD) war dabei einer der Hauptbereiche des zivilen Bevölkerungsschutzes (ZB).

Der LSHD hatte die Aufgabe Schäden und Gefahren die für die Bevölkerung im Verteidigungsfall auftreten vorzubeugen bzw. zu bekämpfen. Er wurde dazu in örtlichen und überörtlichen Einheiten des Bundes aufgestellt. Die örtlichen Einheiten (3199 Stück) waren in den 97 Luftschutzorten (LS-Orte) stationiert. Dies waren Städte und Gemeinden mit hoher Bevölkerungsdichte, sowie von wirtschaftlicher und strategischer Bedeutung. Die Einheiten des überörtlichen LSHD (783 Stück) wurden dagegen von den einzelnen Bundesländern dezentral aufgestellt. Sie dienten unter anderem den örtlichen Einheiten als Reserve, falls größere Schadenslagen durch diese nicht alleine zu bewältigen waren.

Auch in Rheinland-Pfalz gab es in den damaligen Regierungsbezirken (Koblenz, Trier, Montabaur, Rheinhessen und Pfalz) mehrere dieser Einheiten. Auf den folgenden Seiten möchte ich dieses Thema näher erläutern.

Viel Spaß!