LSHD-RLP

Der Luftschutzhilfsdienst in Rheinland-Pfalz

Planungen in RLP

Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier wurden für Rheinland-Pfalz als Luftschutzorte festgelegt. Für diese war vorrangig der örtliche LSHD zuständig. Dieser sollte aus 86 unterschiedlichen Einheiten/Einrichtungen bestehen.

Als Unterstützung wurde durch die Bundesländer der überörtliche LSHD aufgestellt. 41 dezentral stationierte Einheiten waren dafür in Rheinland-Pfalz vorgesehen.

Die Verwaltung für den LSHD in Rheinland-Pfalz befand sich in der Stresemannstr. 3-5 in Koblenz, dem damaligen Sitz der Bezirksregierung. Über sogenannte Zentralwerkstätten (ZW) wurden die Einheiten mit Fahrzeugen, Schutzausrüstung und Material versorgt. Diese Einrichtungen waren ebenfalls für die größeren Instandhaltungen der Materialien zuständig. Des Weiteren soll es noch diverse kleinere Werkstätten gegeben haben, die sich um Teilbereiche wie Atemschutz oder Kfz-Reparaturen kümmerten. Als Standorte werden Mayen, Plaidt, Trimbs und Bitburg genannt. Die ZW befanden sich in:

• 56070 Koblenz, Andernacher Str. 52-58
• 55543 Bad Kreuznach, Rheingrafenstraße (Kuhberg)
• 67435 Neustadt an der Weinstraße, Flugplatzstraße

Für die Ausbildung der Luftschutzhelfer gab es in jedem Land eine zentrale Ausbildungsstätte. In RLP wurde diese 1964 gegründet und befand sich in Burg-Enkirch an der Mosel. Des Weiteren gab es ab 1960 in Marienthal an der Ahr (Landkreis Ahrweiler) die Zentrale Ausbildungsstäte des Bundes (ZAB) mit einem eigenen Übungsgelände im benachbarten Katzbachtal. Wegen Platzmangels wurde die ZAB aber bereits 1965 nach Bad Neuenahr-Ahrweiler und der Übungsplatz nach Godeneltern verlagert.

Als weitere Einrichtung des zivilen Luftschutzes gab es den Luftschutz-Warn- und Alarmdienst (LS-WD). Dieser hatte unter anderem die Aufgabe die Bevölkerung im Verteidigungsfall vor Gefahren wie z.B. Luftangriffen zu warnen. In Weinsheim bei Bad Kreuznach befand sich hierzu das siebte von insgesamt zehn Warnämtern der Bundesrepublik Deutschland. Die Warnung sollte über ein noch aufzustellendes Sirenennetz erfolgen. Bis dieses aufgebaut war, wurden dem LS-WD sogenannte Sirenenanhänger durch den Bund zur Verfügung gestellt. Ende 1959 wurden sechs Stück an die LS-Orte wie folgt verteilt: zwei für Kaiserslautern und jeweils einer für Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier.

Mitte der 1960er Jahre merkte man, dass die Sollstärke an ehrenamtlichen Helfern nie erreicht werden wird. Deshalb wollten die Verantwortlichen eine neue mit hauptamtlichen bzw. mit freigestellten Wehrpflichtigen besetzte Zivilschutzeinheit gründen. Dieses sogenannte Zivilschutzkorps konnte aber aufgrund der zu hohen geplanten Kosten nicht verwirklicht werden. 1968 wurde dann mit der Verabschiedung des "17. Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Notstandsverfassung)" der Übergang des Luftschutzhilfsdienstes in den Zivilschutzdienst bzw. den wenige Jahre später eingeführten "Erweiterten Katastrophenschutz (KatS)" in die Wege geleitet. Das vorhandene Material der LS-Fachdienste wurde überwiegend an die öffentlichen Hilfsorganisationen wie Feuerwehren, THW und Rettungsdienste abgegeben, die dieses nun auch für ihre täglichen Aufgaben nutzen konnten. Ebenfalls war mit dem Ende des LSHD, für das Personal der Hilfsorganisationen jetzt auch die unglückliche Doppelmitgliedschaft bei Kommune und Bund beendet