LS-Lenkungs-/Sozialdienst
In ihm waren die überörtlichen LS-Lenkungsbereitschaften (LS-LB) aufgestellt. Die Aufgaben dieser Einheit bestanden aus dem Lenken der ungeordneten Flüchtlingsbewegungen zu Sammelplätzen, Versorgen von Personen mit Erste Hilfe/Nahrungsmitteln/den notwendigsten Sachen und deren Abtransport zu Sammelplätzen/Einrichtungen des LS-Betreuungsdienstes, Flüchtlinge registrieren und bei ihnen ggf. radioaktive Kotamination feststellen. Ebenso sollten sie Notunterkünfte einrichten bzw. dabei unterstützen. Ursprünglich war vom Bund geplant in fast jedem Landkreis eine motorisierte LS-LB zu stationieren, deshalb gab es in RLP bis 1964 auch noch 24 dieser Einheiten. Ein Jahr später waren diese Einheiten aber bereits zusammengelegt worden. Vermutlich weil man merkte, dass ein Kreis alleine nicht die geforderte Sollstärke an Helfern erreichte. Fünf Bereitschaften waren letztendlich für Rheinland-Pfalz vorgesehen. Ende 1965 gab es vier Einheiten auf dem Papier und nur zwei waren aufgestellt. Kurios ist hier auch die Bezeichnung der Lenkungsbereitschaften. Lediglich eine hat die gleiche Bezeichnungsart wie die Einheiten der anderen Fachdienste.
Überörtliche LS-Lenkungsbereitschaften in RLP
Bezeichnung | Regierungsbezirk/Landkreis | Helferbestand Soll/Ist (Oktober 1965) |
1 1-LS-LB-RPL | Koblenz/Neuwied | 123/50 |
LS-LB Trier-RPL | Trier/Trier | 123/86 |
LS-LB Mainz-RPL | Rheinhessen/Mainz | 123/116 |
LS-LB Speyer-RPL | Pfalz/Speyer | 123/28 |